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KLEINES WÖRTERBUCH SONDERPÄDAGOGISCHER FACHBEGRIFFE

Eine schulhausinterne „Erziehungshilfe“ für Schülerinnen und Schüler in Grund- und Mittelschulen (Regelschule) zur Prävention, Intervention und Beratung bei Verhaltensproblemen. Im AsA arbeitet eine Lehrkraft aus der Regelschule mit einer Lehrkraft aus der Förderschule fünf Stunden pro Woche eng zusammen.
Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen; verbindliche Rechtsgrundlage für die Organisation und Arbeit aller Schularten.
In Förderschulen basieren Unterricht und Förderung auf umfassender Diagnostik, die in einen individuellen Förderplan umgesetzt wird. Der Förderplan ist handlungsleitend für den Unterricht.
Diagnose- und Förderklassen sind Eingangsklassen in der Förderschule und umfassen die Jahrgangsstufen 1, 1A (eingeschobenes Schulbesuchsjahr) und 2; Kinder mit hohem sonderpädagogischen Förderbedarf können in einem eingeschobenen Schulbesuchsjahr zusätzlich gefördert werden; der Lernstoff des Grundschul- lehrplans ist über drei Schuljahre verteilt; der diagnosegeleitete Unter- richt orientiert sich am indivi- duellen Förderbedarf des Kindes.
Aus der individuellen Förderdiagnostik erfolgt für das einzelne Kind die Feststellung der Lern- und Entwicklungsausgangslage, des so genannten Förderbedarfs. Ergebnisse der Diagnostik werden umgesetzt in einen Förderplan, der wiederum Grundlage für den diagnosegeleiteten Unterricht ist.
Förderschwerpunkte entsprechen dem sonderpädagogischen Förderbedarf, z.B. in den Bereichen Lernen, Sprache sowie emotionale und soziale Entwicklung, geistige Entwicklung, Hören, Sehen oder Autismus; Kinder und Jugendliche mit mehreren Förderschwerpunkten besuchen die Schule, die ihrem Förderbedarf am besten gerecht wird.
Spezieller Unterricht für Kleingruppen oder einzelne Kinder und Jugendliche, in dem Entwicklungsverzögerungen z.B. in den Bereichen Lernen, Sprache sowie emotionale und soziale Entwicklung oder in der Schriftsprache etc. ausgeglichen werden sollen.
auch: Heilpädagoginnen und Heilpädagogen mit verschiedenen Einsatzmöglichkeiten an Förderschulen.
„Jugendliche An die HanD nehmen und bEgleiten“. Eine Kooperation zwischen den Schulen, der Agentur für Arbeit und der Landeshauptstadt zur Förderung der
Klassen an Grund- und Mittelschulen, die von Schülerinnen und Schülern ohne und mit sonderpädagogischem Förderbedarf besucht werden. Lehrkräfte aus dem MSD (siehe dort!) fördern in Kooperationsklassen Schülerinnen und Schüler mit (sonderpädagogischem) Förderbedarf, um erfolgreiches Lernen und die Schullaufbahn in der allgemeinen Schule zu sichern.
Eine schulhausinterne Sprachförderung für Schülerinnen und Schüler in Grundschulklassen, insbesondere der 1. Klasse, zur Prävention von Lern- und Entwicklungsstörungen, die durch sprachliche Einschränkungen verursacht sind. In der kooperativen Sprachförderung arbeitet eine Lehrkraft aus der Grundschule mit einer Lehrkraft aus der Förderschule fünf Stunden pro Woche eng zusammen.
Lehrkräfte von Förderschulen, die Kinder und Jugendliche mit (sonderpädagogischem) Förderbedarf, insbesondere in Grund- und Mittelschulen, deren Eltern sowie Lehrkräfte unterstützen. Sie haben die Aufgabe zu diagnostizieren und zu fördern, zu beraten und fortzubilden sowie Maßnahmen zu koordinieren. Ziel ist der Verbleib der Kinder und Jugendlichen an der allgemeinen Schule.
Heilpädagogische Förderlehrkräfte oder Sonderpädagoginnen bzw. Sonderpädagogen fördern Kinder in Kindergärten, beraten sowohl Eltern, als auch Erzieher und Erzieherinnen und bieten Fortbildungen an. Ziel ist, durch präventive Maßnahmen die Einschulung in die allgemeine Schule zu ermöglichen.
Als SDW-Klassen werden Klassen der Jahrgangsstufen 7 bis 9 des Sonderpädagogischen Förderzentrums bezeichnet. Schwerpunkt der unterrichtlichen Arbeit dieser Klassen ist die qualifizierte Vorbereitung des Übergangs Schule - Beruf. Zentrales Unterrichtsfach dieser Stufe ist BLO (Berufs- und Lebensorientierung).
Sonderpädagogische Stütz- und Förderklassen (SFK) bezeichnen Klassen im Förderschulwesen für Kinder und Jugendliche mit massiven Verhaltensstörungen und sehr hohem Förderbedarf im Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung im Schulalter. Das besondere Merkmal der SFK ist die sehr enge Zusammenarbeit von Schule und Jugendhilfe sowie psychologischen Fachdiensten in einem gemeinsamen (intensiv)pädagogischen Setting.
Hier werden Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf vor allem in den Förderschwerpunkten Lernen, Sprache sowie emotionale und soziale Entwicklung unterrichtet.
Eine Einrichtung an Förderschulen für Kinder im Vorschulalter mit sonderpädagogischem Förderbedarf. Ziel der Förderung ist es, die Kinder auf schulische Anforderungen vorzubereiten. Die SVE wird von einer heilpädagogischen Förderlehrkraft geleitet. Sie unterstützt und ergänzt die familiäre Erziehung.
Zumeist: Klasse eines Förderzentrums, mit Förderschwerpunkt geistige Ent- wicklung an einer Grund- oder Mittelschule. Ziel einer Partnerklasse ist die enge Zusammenarbeit einer Regelschullehrkraft mit einer Lehrkraft aus der Förderschule zur gemeinsamen Förderung und Unterrichtung von Kindern und Jugendlichen mit und ohne sonderpädagogischem Förderbedarf.
Schülerinnen und Schüler, die massiv den Unterricht stören, verlassen zeitweise den Klassenverband und reflektieren mit Unterstützung einer Lehrkraft, die den Trainingsraum betreut, ihr Verhalten. Die Schülerinnen und Schüler kehren später mit einem selbst formulierten Plan über die Veränderung ihres Verhaltens in den Unterricht zurück.
Schulordnung für die Volksschulen zur Sonderpädagogischen Förderung.